← Zurück zum Blog

Erstellt am 24. Mai 2013

Ein Finanzsenator in Adventskranznöten

Berlin, am 15. Dezember 2012. In einem Büro der Senatsverwaltung für Finanzen bricht am frühen Nachmittag ein Brand aus. Es ist kein anderes Büro als das von Finanzsenator Ulrich Nußbaum persönlich. Das Büro ist nicht besetzt, es ist Samstag, und bis der Brand entdeckt und gelöscht werden kann, entsteht ein Schaden von 300.000 Euro.    

Die Brandursache ist schnell ermittelt. Jemand hat die Kerzen auf dem Adventskranz unbeaufsichtigt brennen lassen. Der Verdacht richtet sich von Anfang an gegen den Finanzsenator selbst, doch dieser kann den Verdacht weder bestätigen noch entkräften. Es fehlt ihm die Erinnerung daran, wie er das Büro bzw. den Adventskranz am Nachmittag zuvor hinterlassen hat: ob nun mit noch brennenden Kerzen oder aber mit gelöschten. Theoretisch könnte zu einem späteren Zeitpunkt auch irgendjemand anderes noch ins Büro gekommen sein und die Kerzen z. B. wieder angezündet haben.1

Die Staatsanwaltschaft untersucht den Fall vier Monate lang und findet keinen anderen Täter. Der Verdacht gegen Finanzsenator Nußbaum erhärtet sich. Eine Anklageerhebung und ein öffentliches Strafverfahren scheinen möglich. Im April 2013 läßt der Senator erklären, daß ihm daran gelegen sei, „allen Betroffenen, auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Belastungen weiterer Ermittlungen und möglicherweise einer Gerichtsverhandlung zu ersparen“.2 Und er stößt auf Verständnis.

Wenn Nußbaum eine Geldbuße von 8000 Euro zahlt, kann, wie gestern bekannt wurde, das Verfahren gegen ihn auch eingestellt werden.3